Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen

Mit Anmeldung sind die Kosten für Retreat, -Seminar, -Workshop sofort zu zahlen. Ausnahme: Durch vorherige Absprache ist eine Anzahlung von 50 % je Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist bis 8 Wochen vor Retreat,-Seminar,-Workshopbeginn unaufgefordert zu überweisen. Falls die Anmeldung innerhalb dieser 8 Wochen erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Gehen Lastschriften aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben uneingelöst zurück, trägt der Teilnehmer die anfallenden Rücklastschriftgebühren zzgl. 25€ Bearbeitungsgebühren.

Änderungen der persönlichen Daten sind IQM Christiane Amini unverzüglich mitzuteilen. Retreats,-, Seminare, - Workshops sind im Voraus zu bezahlen.

Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung

Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Retreat,- bzw. Seminar - / Workshopbeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung bei Christiane Amini eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig.
Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Retreatbeginn (vorzeitige Abreise) oder werden während des Retreats,-Seminars,-Workshops aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Bis 2 Monate vor Retreat, Seminar,-Workshopbeginn fallen 50% der Kosten an. Ab 2 Monate vor Beginn 100%.
Stornierungskosten fallen an, wenn kein Ersatzteilnehmer gefunden wird! Wir bitten um Verständnis, wenn dies kurzfristig nicht möglich sein sollte. Mit der Anmeldung erkennst Du die Stornierungsbedingungen an.

Rücktritt, Retreat,- Seminar,-Workshopausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch IQM Christiane Amini.

IQM Christiane Amini kann den Retreat,-Seminar,-Workshopvertrag für ungültig erklären, wenn bis spätestens 8 Wochen vor bzw. mind. 3 Tage vor Retreat,-Seminar,-Workshopbeginn der Restbetrag für das gebuchte Angebot nicht auf ihrem Konto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 50,-Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung von Retreat,-Seminar,-Workshop nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, das Retreat bzw. Seminar,-Workshop abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Retreat bzw. Seminar,-Workshoppreis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Retreat,- bzw. Seminar,-Workshopbeginn ist die betreffende Leitung berechtigt, den Retreat,- bzw. Seminar, - Workshopvertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende.
Kann das Retreat, - Seminar, -Workshop wegen höherer Gewalt oder Erkrankung des Trainers / Facilitators nicht durchgeführt werden, wird sich dieser bemühen, die Inhalte nachzuholen. Ein Anspruch besteht dann nicht, wenn ein Einsatz organisatorisch unmöglich ist.

Mitwirkungspflicht

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Retreat,- Seminar,-Workshopleitung in schriftlicher Form vorzulegen.

Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Retreats,- Seminars,- Workshops IQM Christiane Amini schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung des Retreats,- Seminars,- Workshops verjähren alle Ansprüche aus dem Retreat,-Seminar,- Workshopvertrag.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.

Allgemeines

Für Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflicht- Reiserücktritt- und Unfallversicherung).

Gerichtsstand

Der Retreat,- Seminar,- Workshopteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Retreat,- Seminar,-Workshoppreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während des Retreats,- Seminars,-Workshops keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Liftanlagen, Umzug innerhalb eines Hauses, Wetter etc). Das während des Retreats,- Seminars,-Workshops angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Das Beförderungsrisiko trägt bei Eigenanreise der jeweilige Teilnehmer. Für Gesundheitsschäden die der Retreat,-Seminar,-Workshopteilnehmer in den angebotenen Formaten erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Der Teilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und IQM Christiane Amini informiert werden.